Rahmenfrist

Rahmenfrist
zur R. in der Arbeitslosenversicherung vgl.  Anwartschaft.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe —   Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe sind im Sozialgesetzbuch III (SGB III) geregelt, welches die Bestimmungen des Arbeitsförderungsgesetzes abgelöst hat.    Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?   Einen Anspruch auf… …   Universal-Lexikon

  • ALG1 — Arbeitslosengeld I (ALG I) (offizielle Bezeichnung: Arbeitslosengeld) ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit und abhängig von weiteren Voraussetzungen gezahlt wird. Ähnliche Leistungen gibt …   Deutsch Wikipedia

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  • Anwartschaft — auf Gesetz beruhende Aussicht auf Versicherungsleistungen. I. Gesetzliche Rentenversicherung:1. Für ⇡ Altersrente Erfüllung der ⇡ Wartezeit erforderlich. 2. Für ⇡ Rente wegen Erwerbsminderung reicht die Erfüllung der Wartezeit allein nicht aus.… …   Lexikon der Economics

  • Arbeitslosengeld (Deutschland) — Arbeitslosengeld (Alg) ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit und abhängig von weiteren Voraussetzungen gezahlt wird. Die rechtlichen Grundlagen für das Arbeitslosengeld enthält das Dritte… …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeitslosengeld — I. 1. Begriff: Wichtigste Geldleistung aus dem Bereich des im Sozialgesetzbuch III geregelten Arbeitsförderungsrecht, das bes. durch die 2002 und 2003 ergangenen Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (BGBl I 2002, 4607; BGBl I 2003 …   Lexikon der Economics

  • Anwartschaftszeit — Die Anwartschaftszeit ist maßgebend für den Anspruch auf das Arbeitslosengeld I. Wer diese nicht erfüllt, hat keinen Anspruch auf ALG I. Die Anwartschaftszeit findet man im § 123 des Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) sie lautet: Satz 1 Die… …   Deutsch Wikipedia

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